Verkehrsrecht Experten-Blog
Ihrer Anwaltskanzlei Klaudia Krack

Bußgeldbescheid erhalten - Was tun?

 

Ihre Rechte und Möglichkeiten auf einen Blick

 

Ein Bußgeldbescheid kommt häufig überraschend – sei es wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Rotlichtverstoß oder einem Abstandsvergehen. Schnell steht die Frage im Raum: Was soll ich tun? Lohnt sich ein Einspruch?

Um keine Fristen zu versäumen und Ihre Rechte im Bußgeldverfahren zu wahren, ist es wichtig, über die rechtlichen Grundlagen informiert zu sein. Nachfolgend finden Sie eine übersichtliche Zusammenstellung der wichtigsten Schritte, Rechte und Pflichten, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben.

 

So verhalten Sie sich nach Erhalt eines Bußgeldbescheids richtig:

  • Frist prüfen:
    Ab Zustellung läuft eine zweiwöchige Einspruchsfrist (§ 67 OWiG). Wird in dieser Zeit kein Einspruch eingelegt, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig – eine spätere Anfechtung ist dann in der Regel nicht mehr möglich.
     
  • Bußgeldbescheid genau prüfen:
    Kontrollieren Sie Angaben wie Tatzeit, Ort, Kennzeichen, Höhe der Geldbuße und den Tatvorwurf. Achten Sie auf mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten im Bescheid.
     
  • Zustellungsdatum notieren:
    Das Zustellungsdatum ist entscheidend für die Fristberechnung. Bewahren Sie auch den Umschlag auf, um den Zustellzeitpunkt später nachweisen zu können.
     
  • Keine voreilige Zahlung:
    Zahlen Sie die Geldbuße erst, wenn feststeht, dass kein Einspruch eingelegt wird. Eine Zahlung kann als Anerkennung des Bescheids gewertet werden.
     
  • Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen:
    Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, und Akteneinsicht beantragen. Nur so lässt sich zuverlässig beurteilen, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Aussicht auf Erfolg hat.

 

Ihre Rechte nach Erhalt eines Bußgeldbescheids:

  • Recht auf Einspruch:
    Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen (§ 67 OWiG). Der Einspruch muss schriftlich erfolgen oder zur Niederschrift bei der Bußgeldbehörde erklärt werden.
     
  • Recht auf Akteneinsicht:
    Nur über einen Anwalt haben Sie vollständige Einsicht in die Ermittlungsakte – z. B. Messprotokolle, Kalibrierungsnachweise oder Beweisfotos. Fehlerhafte Messungen können eine Einstellung des Verfahrens rechtfertigen.
     
  • Recht auf faires Verfahren:
    Sie haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beweisführung und rechtliches Gehör. Formfehler oder unzulässige Beweismittel können zur Aufhebung des Bußgeldbescheids führen.
     
  • Recht auf anwaltliche Vertretung:
    Ein spezialisierter Verkehrsanwalt kann den Einspruch einlegen, die Beweislage prüfen und Sie im Verfahren gegenüber der Bußgeldstelle oder dem Gericht vertreten.

 

Ihre Pflichten im Bußgeldverfahren:

  • Fristgerechter Einspruch:
    Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde eingehen – das Absendedatum genügt nicht. Verspätete Einsprüche sind unzulässig.
     
  • Wahrheitsgemäße Angaben:
    Im Anhörungsbogen sind die Angaben zur Person machen, Sie müssen sich aber nicht selbst belasten, müssen also nichts zum Vorwurf erklären (§ 55 OWiG).
     
  • Zahlungspflicht nach Rechtskraft:
    Wird der Bescheid rechtskräftig, ist die Geldbuße zu zahlen. Bei Nichtzahlung drohen Mahnungen, Vollstreckungsmaßnahmen oder im Extremfall Erzwingungshaft.

 

Wann ein Einspruch besonders sinnvoll ist:

  • Bei drohendem Fahrverbot oder Punkteeintrag im Fahreignungsregister
     
  • Wenn Zweifel an der Richtigkeit der Messung bestehen (z. B. bei Lasermessungen oder Rotlichtverstößen)
     
  • Bei erkennbaren Formfehlern oder unklarer Beweisgrundlage
     
  • Wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind
     
  • Wenn der Bußgeldbescheid aus dem Ausland stammt

Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann die Erfolgsaussichten eines Einspruchs realistisch einschätzen, Akteneinsicht beantragen und eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln. Häufig kann so ein Fahrverbot vermieden oder die Geldbuße reduziert werden.

 

 

Wichtige Hinweise für Ihre rechtliche Absicherung:

  • Reagieren Sie umgehend nach Zustellung – zwei Wochen vergehen schnell.
     
  • Bewahren Sie Bescheid und Umschlag sorgfältig auf.
     
  • Leiten Sie den Bescheid nicht unbedacht weiter oder ignorieren ihn.
     
  • Ziehen Sie frühzeitig anwaltliche Unterstützung hinzu – idealerweise vor Ablauf der Frist.
     
  • Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen, bevor Sie zahlen oder Einspruch einlegen.

 

 

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Ich berate Sie umfassend und helfe Ihnen schnell und unkompliziert weiter.

 

Vereinbaren Sie gerne einen Termin – ich bin für Sie da.

 

 

 

 

Klaudia Krack
Rechtsanwältin

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