Rechtsanwalts-Kosten
2. Rechtliche Erstberatung - Prüfung Ihres Anliegens:
In einer rechtlichen Erstberatung prüfe ich in einem gemeinsamen Gespräch von bis zu 1 Stunde Ihr Anliegen und zeige mögliche Lösungswege auf.
Bei Privatpersonen fallen hierfür gemäß § 34 RVG Kosten in Höhe von maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer, also insgesamt 226,10 €, an. Falls Sie finanziell nicht gut gestellt sind, besteht die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein für die Erstberatung zu beantragen. Diesen erhalten Sie auf Antrag beim Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist.