Familienrecht Experten-Blog
Ihrer Anwaltskanzlei Klaudia Krack

Elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung -

Was Eltern wissen sollten 

 

 

Eine Trennung oder Scheidung bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich – insbesondere, wenn gemeinsame Kinder betroffen sind. Für viele Eltern stellt sich dann die Frage: Wie regeln wir die elterliche Sorge, und was bedeutet das eigentlich genau?

 

Was ist unter „elterlicher Sorge“ zu verstehen?

 

Die elterliche Sorge umfasst die Verantwortung beider Elternteile für das Wohl und die Entwicklung ihres Kindes. Dazu gehören unter anderem:

  • die Entscheidung über den Wohnort des Kindes
  • schulische und berufliche Bildung
  • gesundheitliche Versorgung
  • rechtliche Vertretung des Kindes

Diese Bereiche sind von großer Bedeutung – umso wichtiger ist es, im Fall einer Trennung Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu haben.

 

Gemeinsame oder alleinige Sorge – was gilt bei einer Scheidung?

 

Nach deutschem Recht gilt grundsätzlich: Auch nach einer Scheidung behalten beide Eltern die gemeinsame elterliche Sorge. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Kindeswohl durch die gemeinsame Ausübung gefährdet wäre oder ein Elternteil die alleinige Sorge beantragt und dies im Interesse des Kindes liegt.

In der Praxis bedeutet das:

  • Gemeinsame Sorge ist der Regelfall.
  • Eine alleinige Sorge wird nur in Ausnahmefällen gerichtlich ausgesprochen.
  • Im Mittelpunkt aller Entscheidungen steht stets das Kindeswohl.

Was können Sie als Elternteil tun?

 

Um Ihre Rechte zu wahren und gleichzeitig für Stabilität im Leben Ihres Kindes zu sorgen, sind folgende Punkte besonders wichtig:

  • Informieren Sie sich frühzeitig: Wer seine Rechte kennt, kann souverän handeln.
  • Suchen Sie das Gespräch: Eine einvernehmliche Lösung mit dem anderen Elternteil ist oft der beste Weg – nicht nur rechtlich, sondern auch emotional.
  • Lassen Sie sich beraten: Ob durch eine anwaltliche Beratung oder durch Mediation – professionelle Unterstützung hilft, Konflikte zu vermeiden oder zu lösen.
  • Dokumentieren Sie relevante Absprachen: Vereinbarungen sollten festgehalten werden, um Missverständnissen vorzubeugen.
  • Kindeswohl vor Konflikt: Kinder stehen an erster Stelle – sie sollten niemals als „Streitpunkt“ oder Druckmittel dienen.

Typische Fragestellungen in der Beratung

  • Wer bestimmt den Wohnsitz des Kindes?
  • Wie wird das Umgangsrecht gestaltet?
  • Welche Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden?
  • Wer vertritt das Kind in rechtlichen Angelegenheiten?

 

 

Sie stehen vor einer Trennung oder Scheidung oder sind getrennt oder geschieden 

und 

möchten Klarheit über Ihre Rechte und Möglichkeiten im Hinblick auf die elterliche Sorge?


Ich berate Sie umfassend, empathisch und mit dem Blick für das, was am wichtigsten ist: das Wohl Ihres Kindes.

 

Vereinbaren Sie gerne einen Termin – ich bin für Sie da.

 

 

 

 

Klaudia Krack
Rechtsanwältin

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E-Mail:   klaudia.krack@kanzlei-krack.de

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