Elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung -
Was Eltern wissen sollten
Eine Trennung oder Scheidung bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich – insbesondere, wenn gemeinsame Kinder betroffen sind. Für viele Eltern stellt sich dann die Frage: Wie regeln wir die elterliche Sorge, und was bedeutet das eigentlich genau?
Was ist unter „elterlicher Sorge“ zu verstehen?
Die elterliche Sorge umfasst die Verantwortung beider Elternteile für das Wohl und die Entwicklung ihres Kindes. Dazu gehören unter anderem:
Diese Bereiche sind von großer Bedeutung – umso wichtiger ist es, im Fall einer Trennung Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu haben.
Gemeinsame oder alleinige Sorge – was gilt bei einer Scheidung?
Nach deutschem Recht gilt grundsätzlich: Auch nach einer Scheidung behalten beide Eltern die gemeinsame elterliche Sorge. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Kindeswohl durch die gemeinsame Ausübung gefährdet wäre oder ein Elternteil die alleinige Sorge beantragt und dies im Interesse des Kindes liegt.
In der Praxis bedeutet das:
Was können Sie als Elternteil tun?
Um Ihre Rechte zu wahren und gleichzeitig für Stabilität im Leben Ihres Kindes zu sorgen, sind folgende Punkte besonders wichtig:
Typische Fragestellungen in der Beratung
Sie stehen vor einer Trennung oder Scheidung oder sind getrennt oder geschieden
und
möchten Klarheit über Ihre Rechte und Möglichkeiten im Hinblick auf die elterliche Sorge?
Ich berate Sie umfassend, empathisch und mit dem Blick für das, was am wichtigsten ist: das Wohl Ihres Kindes.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin – ich bin für Sie da.
Wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen oder Fragen zu meinen Dienstleistungen haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.
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